Parteienstaat

Ein „Parteienstaat“ ist ein Staat, in dem die durch imperatives Mandat an ihre Parteien gebundenen Abgeordneten („Fraktionsdisziplin“) im Parlament die bereits in Ausschüssen oder Parteikonferenzen getroffenen Entscheidungen ratifizieren. Er wird gedeutet als Ergebnis eines unumkehrbaren Strukturwandels vom liberal-repräsentativen parlamentarischen System – der Parteiendemokratie, wie sie in den meisten westlichen repräsentativen Demokratien vorherrscht – zur parteienstaatlichen Massendemokratie. Damit geht der Charakter der völlig selbstständigen Willensbildung und Entscheidungsfindung im Parlament verloren.[1]

Der bei Leibholz positiv konnotierte Begriff „Parteienstaat“ ist „seit Neuerem pejorativ eingefärbt“ und wird von Kritikern wie Arnim mit einem überdehnten Einfluss der Parteien, einer parteipolitischen Durchdringung des öffentlichen Dienstes („Der Staat als Beute“) und einer wuchernden Parteienfinanzierung („Selbstbedienung“) durch den Staat verbunden.[2]

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  2. Vgl. Tom Mannewitz, Wolfgang Rudzio: Mehrparteiensystem mit eingeschränkten Koalitionsmöglichkeiten

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